Zweite fachliche Prüfung
Jeder Antrag wird vor der Einreichung von einer zweiten Person aus dem Team gegengeprüft – unabhängig davon, wer ihn erstellt hat.
F&E-Fördergelder: einfach gesichert.
Wir identifizieren förderfähige Entwicklungsanteile, erstellen BSFZ-Anträge und begleiten fachliche Rückfragen – mit technischer Tiefe, Prüferperspektive und bewusst begrenzter Mandatsannahme.
Spezialisierte Berater zur Forschungszulage. Unser Team vereint promovierte technische und naturwissenschaftliche Expertise, Finanz- und Controlling-Verständnis sowie Erfahrung aus der fachlichen Prüfung von Forschungszulage-Anträgen.
High Tide Finance richtet sich an KMU, Mittelstand, Start-ups und innovative Einrichtungen, die ihre Entwicklungsarbeit fachlich belastbar einordnen und professionell für das BSFZ-Verfahren aufbereiten möchten.
Förderpotenzial ist nicht auf klassische Industrie beschränkt.
Forschungszulage kann auch für praktische Entwicklungsarbeit relevant sein. Relevant können neue Produkte, Verfahren, Softwarelösungen, technische Systeme oder didaktische Konzepte sein – wenn Neuartigkeit, fachliche Unsicherheit und ein planmäßiges Vorgehen erkennbar sind.
Die Forschungszulage zählt zu den unbürokratischsten F&E-Förderungen Deutschlands. Die Förderung beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage; KMU können eine Erhöhung auf 35 % beantragen.
Stand: Juli 2026. Für ab 2026 entstandene förderfähige Aufwendungen gilt eine jährliche Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. €. Bei Auftragsforschung in EU/EWR werden 70 % des Entgelts berücksichtigt. Für ab 2026 begonnene Vorhaben kann zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % relevant sein.
Wer kann Forschungszulage beantragen? Grundsätzlich steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, sofern ein förderfähiges FuE-Vorhaben vorliegt.
Bevor ein Antrag eingereicht wird, prüfen wir ihn intern auf Nachvollziehbarkeit, technische Substanz und Förderlogik. Das stärkt die Darstellung im BSFZ-Verfahren und auch bei späteren Rückfragen.
Jeder Antrag wird vor der Einreichung von einer zweiten Person aus dem Team gegengeprüft – unabhängig davon, wer ihn erstellt hat.
Die fachliche Ausarbeitung erfolgt durch technische und naturwissenschaftliche Spezialisten mit tiefem Verständnis für komplexe Entwicklungsprojekte.
Sie sprechen direkt mit den Fachkräften, die Ihr Vorhaben analysieren und den Antrag ausarbeiten – kein Callcenter, keine Weiterleitung.
Für die erste Einschätzung genügt eine kurze, nicht vertrauliche Beschreibung Ihres Vorhabens.
Wir suchen nicht nach einfachen Standardprojekten. Unser Fokus liegt auf komplexen Schlüsseltechnologien, tiefgreifender Softwareentwicklung, moderner Ingenieurkunst und Vorhaben, deren Förderfähigkeit nicht sofort offensichtlich ist.
Auch wenn Ihre Branche sehr spezialisiert ist: Eine erste fachliche Analyse zeigt oft schnell, ob sich eine tiefere Prüfung lohnt.
Zum Beispiel:
Für den ersten Kontakt genügt eine kurze, nicht vertrauliche Projektbeschreibung. Vertrauliche Unterlagen werden erst über einen geschützten Übertragungsweg ausgetauscht.
Wir prüfen, ob und wo förderfähige Entwicklungsanteile erkennbar sind, und geben Ihnen vor einer Beauftragung eine klare fachliche Einschätzung.
Sie erhalten vor Vertragsschluss einen definierten Leistungsumfang und transparente, projektbezogene Konditionen. Es gibt keine automatische Bindung für künftige Vorhaben.
Promovierte Fachkräfte strukturieren das Vorhaben, erarbeiten den BSFZ-Antrag und prüfen ihn intern aus Prüferperspektive.
Fachliche Nachforderungen bearbeiten wir im vereinbarten Leistungsumfang. Bei einer negativen BSFZ-Entscheidung unterstützen wir die fachliche Argumentation.
Nach der kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie eine fachliche Empfehlung, einen klar definierten Leistungsumfang und ein projektbezogenes Angebot.
Für ein klar abgegrenztes FuE-Projekt.
Für Unternehmen mit mehreren Entwicklungsprojekten.
Für fachliche Rückfragen im BSFZ-Verfahren.
Wir arbeiten bewusst mit ausgewählten Mandaten, damit jedes Vorhaben fachlich sorgfältig bearbeitet wird.
Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Projektbeschreibung mit Branche, Projektstatus, technischem Ziel und Ansprechpartner.
Für den ersten Kontakt genügt eine kurze, nicht vertrauliche Beschreibung. Wir sagen Ihnen klar, ob wir eine Antragstellung fachlich empfehlen.
Geschäftsführer
High Tide Finance UG (haftungsbeschränkt)
Kreuzstraße 15 · 80331 München
Angaben gemäß § 5 DDG
High Tide Finance UG (haftungsbeschränkt)
Kreuzstraße 15
80331 München
Deutschland
Vertreten durch:
Niks Batuzidis, Geschäftsführer
Kontakt:
Telefon: +49 160 1255574
E-Mail: batuzidis@hightide-finance.de
Website: www.hightide-finance.de
Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 313353
Umsatzsteuer-ID:
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Niks Batuzidis
Kreuzstraße 15
80331 München
Unsere Leistungen umfassen die fachliche Beratung und Ausarbeitung im BSFZ-Verfahren. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand unserer Leistung.
Verantwortlicher:
High Tide Finance UG (haftungsbeschränkt), Kreuzstraße 15, 80331 München, vertreten durch Niks Batuzidis.
Kontaktaufnahme:
Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur vorvertraglichen oder vertraglichen Kommunikation.
Keine öffentlichen Projektunterlagen:
Für den Erstkontakt genügt eine kurze, nicht vertrauliche Beschreibung. Vertrauliche Unterlagen werden nicht über ein öffentliches Kontaktformular, sondern über einen geschützten Übertragungsweg ausgetauscht.
Server-Logfiles:
Beim Besuch der Website können durch den Hosting-Anbieter technische Zugriffsdaten verarbeitet werden, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seiten, Referrer-URL, Browsertyp und Betriebssystem. Die Verarbeitung erfolgt zur technischen Bereitstellung, Stabilität und Sicherheit der Website.
Cookies und Tracking:
Diese statische Website verwendet in der vorliegenden Fassung keine Tracking-Tools, keine Analyse-Cookies und keine extern eingebundenen Schriftarten.
Rechtsgrundlagen:
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Speicherdauer:
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Ihre Rechte:
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.